Samstag, 04. September 2010

Brandneu: Schufa-Einträge jetzt löschen

Haben Sie einen Schufa Eintrag?

Hier verrate ich Ihnen, wie Sie Schufa-Einträge innert 30 Tagen definitiv löschen. Juristisch abgesicherter Musterbrief macht's möglich.

Liebe Schufa-Geschädigte

Sie sind eine oder einer der 65 Millionen Verbraucher und Verbraucherinnen in Deutschland, die in der SCHUFA gespeichert werden.

Wissen Sie, ob nicht unrichtige Informationen über Sie im Umlauf sind? Und wenn Sie es wüssten, haben Sie eine Ahnung, wie sich Ihre negative Schufa mit wenig Aufwand in eine bessere verwandeln lässt?

An negativen Einträgen sind nicht nur Ihre Banken schuld; auch Leasingunternehmen, Telefongesellschaften, Energieversorger, Versandhändler und andere machen fleißig Mitteilungen an die Schufa. Schnell ist dann Ihre Bonität im Keller und Sie gelten als Risikokunde.

Schufa Eintrag löschen

Die Folgen negativer Schufa-Einträge sind gravierend...

Hier einige Beispiele aus dem Alltag: Ihr neuer Handyvertrag wird abgelehnt, Vermieter ziehen andere Bewerber vor, Online-Bestellungen werden nur noch gegen Vorkasse oder Nachnahme ausgeführt, von der erhofften Auto- oder Immobilienfinanzierung ganz zu schweigen. Vielleicht müssen Sie auch im Urlaub zu Hause und auf Ihren alten Möbeln sitzen bleiben, weil Urlaubskredit und Ratenkäufe nicht genehmigt wurden...

Damit ist jetzt Schluss!

Mein dringender Tipp an Sie: Überprüfen Sie unbedingt die über Sie gespeicherten Daten. Ich verrate Ihnen, wie es absolut kostenlos geht. Und sollten Sie einen negativen Schufa-Eintrag haben, dann erhalten Sie alles, was Sie brauchen, um Ihre Schufa-Einträge zu löschen.

Alles, was Sie brauchen, um Ihren SCHUFA-Eintrag zu löschen, sind

ein Bogen Briefpapier mit Kuvert

eine Briefmarke

und diesen fundierten Report, das 40-seitige eBook: "So löschen Sie Ihre negativen Schufaeinträge!"

Gewinnen Sie jetzt Ihre finanzielle Freiheit zurück

In der Regel bleiben Negativ-Meldungen mehrere Jahre bestehen. In bestimmten Fällen kann ein Schufa Eintrag bis zu 9 Jahre ungelöscht und damit immer wieder abrufbar bleiben. Mit "So löschen Sie Ihre negativen Schufa Einträge!" können Sie die Löschung im günstigsten Fall innerhalb eines Monats schaffen. Ganz alleine – ohne Anwalt! (Das ist nicht immer möglich, denn bestimmte harte Negativmerkmale in Ihrer SCHUFA sind einfach nicht vorzeitig zu löschen – da sind wir ehrlich.)

Nur hier: 8 vorformulierte Musterbriefe in bestem Anwaltsdeutsch

Schwarz auf weiß erfahren Sie nicht nur alles Wichtige über Ihren mächtigen Gegner, die SCHUFA, sondern auch, wie Sie sie in die Knie zwingen können. Es ist bereits alles vorformuliert in acht verschiedenen Musterbriefen, die Sie übernehmen dürfen. Zum Beispiel:

Antrag auf löschen einer unrichtigen Meldung an die SCHUFA

Antrag auf löschen einer strittigen Forderung in der SCHUFA

Antrag auf löschen in der SCHUFA bzgl. einer berechtigen Forderung unter 1.000 €

Antrag auf löschen aus dem Schuldnerverzeichnis usw.

Mit dem Wissen aus dem E-Book "So löschen Sie Ihre negativen Schufa Einträge!" erreichen Sie eine Löschung der Daten innerhalb von wenigen Tagen(!) - und dies obwohl die Frist vielleicht schon lange verstrichen ist. Eines der Musterschreiben in bestem Anwaltsdeutsch verrät Ihnen den juristisch abgesicherten Trick. Die SCHUFA muss den Eintrag löschen...

In vielen Fällen hilft Ihnen dieser Ratgeber auch, ein deutlich bessere Kreditwürdigkeit zu erhalten

Aus dem Inhalt:

Wer ist die Schufa?

Welche Daten verarbeitet die Schufa?

Was speichert die Schufa von Ihnen?

Was ist die so genannte Schufa-Klausel?

Was ist das so genannte Schufa-Scoring-Verfahren?

An wen gibt die Schufa die Daten weiter?

Die Schufa stellt sich positiv dar Was ist das Gefährliche an der Schufa?

Wie lange speichert die Schufa Daten?

Die problematischen "harten Fälle" - Was kann man also tun?

Kennen Sie Ihre gespeicherten Daten!

Musterbrief: Antrag auf unentgeltliche Selbstauskunft

Wie rechtfertigt sich das Entgelt?

Analysieren Sie die gespeicherten Daten

Harte Negativeinträge

Musterbrief: Löschung aus Schuldnerverzeichnis (bei Amtsgerichten)

Musterbrief: Löschung Schufa-Eintrag wg. Schuldnerverzeichnis

Musterbrief: Widerruf einer unrichtigen Meldung an die Schufa Weiche Negativeinträge

Musterbrief: Widerruf eines unrichtigen Eintrages

Musterbrief: Widerruf des Eintrages einer strittigen Forderung

Musterbrief: Widerruf eines berechtigten Eintrages unter 1.000 EUR

Sonstige Einträge

Musterbrief: Widerruf der Schufa-Schufa-Klausel

Negative Schufa

Beginnen Sie besser heute statt irgendwann (wenn es zu spät ist) mit der Löschung Ihrer Schufa-Einträge. Laden Sie sich den Spezial-Ratgeber am besten gleich runter!

Jetzt für kurze Zeit nur € 19.70 statt 24.95 €.


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